Zwangszuweisung von „Flüchtlingen“? Vetorecht für Städte und Gemeinden!
Zwangszuweisung von „Flüchtlingen“? Vetorecht für Städte und Gemeinden! 📢
🏢 In den letzten zehn Jahren wuchs die Bevölkerung in Deutschland nur durch Zuwanderung um 5 Millionen Menschen. Gleichzeitig fehlen 2 Millionen bezahlbare Wohnungen.
🚩 Der Druck auf die Kommunen ist immens, da diese sich gegen die Zwangszuweisung von „Flüchtlingen“ rechtlich nicht zur Wehr setzen können. Gesetzlich besteht für Landräte und Bürgermeister zwar die Verpflichtung, Asylsuchende unterzubringen. Sie sind jedoch nicht verpflichtet, Wohnraum für Einheimische zur Verfügung zu stellen. Absurd!
🤚 Dieser Irrsinn muss umgehend gestoppt werden. Wir fordern ein Vetorecht für Städte und Gemeinden, damit diese die weitere Zuteilung von „Flüchtlingen“ ablehnen können, sofern Wohnungsnot herrscht, um die angespannte Situation nicht noch weiter zu verschärfen.
👉 Zum Video 📺 https://www.youtube.com/watch?v=APPA1nDeF6w
👉 Unser Antrag (https://dserver.bundestag.de/btd/20/069/2006901.pdf)
👉 https://afdbundestag.de/deutschland-hat-eigenbedarf/