Zurückweisungen an der Grenze – Seehofers Rückführungsabkommen erweisen sich als Luftnummer
Schluß mit der Augenwischerei, nur wirksamer Schutz der Grenzen rettet Leben!
Es war das politische Streitthema des vergangenen Jahres: die Zurückweisung bereits registrierter Flüchtlinge an der Grenze. Bundesinnenminister und CSU-Chef Horst Seehofer war sogar angeblich bereit, in dieser Frage die Große Koalition platzen zu lassen.
Als großen Erfolg verkaufte er daher mehrere Abkommen mit Spanien und Griechenland, nach denen sich diese Länder verpflichteten, Flüchtlinge zurückzunehmen, wenn diese an der Grenze aufgegriffen werden und bereits im EURODAC-System registriert sind. Allerdings gilt dies nur für die Grenze zu Österreich. Reisen die Flüchtlinge dagegen über die polnische oder französische Grenze ein und machen neue Asylgründe geltend, werden sie nicht zurückgewiesen. Zurückweisungen nach Spanien: null
Gerade mal sieben „Flüchtlinge“ wurden an der österreichischen Grenze zurückgewiesen, die zuvor schon in Griechenland Asyl beantragt hatten. Ein Pakistaner, drei Syrer und drei Iraker.
Für das Abkommen mit Spanien sehen die Zahlen sogar noch schlechter aus. Hier gab es bislang gar keinen Anwendungsfall, gestand der Staatssekretär im Bundesinnenministerium, Hans-Georg Engelke, ein.
Auch zwei weitere Abkommen, die das Bundesinnenministerium im September mit Frankreich und im Oktober mit Portugal zur schnelleren Rücküberstellung nach den Dublin-Verfahren geschlossen hat, sind nahezu wirkungslos. So wurden zwischen Januar und November vergangenen Jahres 685 Personen nach Frankreich und 170 nach Portugal gemäß den Dublin-Verordnungen überstellt.
https://www.br.de/nachricht/fluechtlinge-zurueckweisen-wie-ist-die-rechtslage-100.html
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