Unsere Forderung: Obdachlose und Flüchtlinge gleich behandeln
Während Flüchtlinge Obdach und Verpflegung auf unbestimmte Zeit erhalten, werden die #Notunterkünfte für Obdachlose in den Gemeinden nur befristet betrieben. Zudem reichen die Plätze in diesen Unterkünften nicht aus. Die #AfD-Fraktion wird deshalb einen Antrag in den Bundestag einreichen, Unterkünfte für #Obdachlose im Baurecht den Unterkünften für Flüchtlinge und Asylsuchende gleichzustellen, um #Obdachlosenunterkünftegenauso schnell und unbürokratisch wie Flüchtlingsunterkünfte zur Verfügung stellen zu können.
Zur Bewältigung der Flüchtlingskrise wurden die Vorschriften des Baugesetzbuches und der Energieeinsparverordnung im Jahre 2015 massiv verändert, zudem mit einer beeindruckenden Präzision und Schnelligkeit. Während die Bundesregierung bereit ist, Unsummen von öffentlichen Geldern für eine schnelle und angemessene Unterbringung von Flüchtlingen auszugeben, sieht sie offenbar keine Veranlassung, den hier lebenden und von sozialem Elend betroffenen Menschen gleichwertige Hilfe angedeihen zu lassen.
Derzeit gibt es nach Schätzung der BAG #Wohnungslosenhilfe e.V. etwa 1,2 Millionen #Obdachlose. Gerade in den Wintermonaten stellt diese Zahl ein großes gesellschaftliches und soziales Problem dar. Ich erinnere daran, dass der Staat verpflichtet ist, den einzelnen Bürger vor existentiellen Notlagen zu schützen. Es kann nicht sein, dass Flüchtlinge Obdach und Verpflegung auf unbestimmte Zeit erhalten, während Notunterkünfte nur in der Zeit von Anfang Oktober bis Ende März betrieben werden und die Obdachlosen anschließend wieder einen Schlafplatz unter der Brücke finden müssen.
Diese Zustände sind unakzeptabel. Wir fordern deshalb, dass die entsprechenden Vorschriften für Obdachlosenunterkünfte auf unbefristete Zeit gelten sollen. Die Privilegien der Unterkünfte für Flüchtlinge und Asylsuchende sind zu beenden und Unterkünfte für Obdachlose sind im Baurecht diesen gleichzustellen!
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