CO2-Steuer illegal! Finger weg vom Grundgesetz und unserem Geld! – Keine Steuer auf das Leben
CO2 betrifft alle Belange unseres Lebens: Bei so gut wie allem was wir tun, kochen, essen, heizen, oder atmen, fällt CO2 an. Und das würden die Altparteien gerne besteuern. Aber nach Ansicht des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages verstößt die geplante Einführung einer Steuer auf Kohlendioxidemissionen (die sogenannte CO2-Steuer) gegen das Grundgesetz. Die Juristen des Bundestages stellen laut einer Meldung in der „Wirtschaftswoche“ fest, dass diese Einführung verfassungswidrig ist. Der Staat dürfe nicht einfach neue Steuern erfinden.
Eine neue Steuer müsse sich vielmehr in die vorhandenen Steuerarten einfügen. Das bedeutet, sie müsse den Charakter einer Ertrags-, Verkehrs-, Aufwands- oder Verbrauchssteuer annehmen. Aber: Die CO2-Steuer würde unter keine dieser Kategorien fallen.
Und dabei hatten sich Union und SPD alles so schön ausgedacht, um wieder tiefer in die Taschen der jetzt schon stark gebeutelten Steuerzahler greifen zu können. Natürlich immer schön verpackt „für den Klimaschutz“. Diese Steuer wäre jedoch ein weiterer Schritt zur sozialen Spaltung der Gesellschaft. Noch nie war die Steuerlast höher, und diese geplante CO2-Steuer ist nichts anderes als ein Deckmäntelchen, um Bürger noch mehr abzuzocken. Eine CO2-Steuer würde in weiten Teilen eine Mehrfachbesteuerung unserer Produkte und Dienstleistungen verursachen, das tangiert alle Bereiche unseres Lebens.
Deshalb fordere ich: Finger weg von unserem Grundgesetz und unserem Geld! Die Altparteien verbiegen unseren Rechtstaat immer mehr, damit er ihrer Selbstbedienungsmentalität gerecht wird. Die Regierung handelt ungebremst gierig und verantwortungslos.
1 Comment
Es ist unsere Aufgabe, die Zukunft für unsere Kinder zu verbessern, und nicht zu gefährden – dieAfD.de · 27. August 2019 at 3:44
[…] CO2 betrifft alle Belange unseres Lebens: Bei so gut wie allem was wir tun, kochen, essen, heizen, oder atmen, fällt CO2 an. Und das würden die Altparteien gerne besteuern. Aber nach Ansicht des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages verstößt die geplante Einführung einer Steuer auf Kohlendioxidemissionen (die sogenannte CO2-Steuer) gegen das Grundgesetz. Die Juristen des Bundestages stellen laut einer Meldung in der „Wirtschaftswoche“ fest, dass diese Einführung verfassungswidrig ist. Der Staat dürfe nicht einfach neue Steuern erfinden. Eine neue Steuer müsse sich vielmehr in die vorhandenen Steuerarten einfügen. – Weiterlesen unter: MarcBernhard.de » […]