EZB-Anleihenkäufe teilweise verfassungswidrig! Bundesregierung darf nicht wegschauen!

Published by Peter Hartmann on

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat den Aufkauf von Staatsanleihen durch die Europäische Zentralbank (EZB) als teilweise verfassungswidrig bewertet. Das komplette Urteil ist zwar nur eine Minimalerrungenschaft, es zeigt aber in die richtige Richtung.

Das Anleihenkaufprogramm sei zwar per se möglich, so die Richter, doch hätten Bundesregierung und Bundestag die EZB-Beschlüsse prüfen müssen. Und genau das sei nicht geschehen. Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle erklärte bei der Urteilsverkündung, dass das Gericht erstmals in seiner Geschichte festgestellt hätte, dass Handlungen und Entscheidungen europäischer Organe offensichtlich nicht von der europäischen Kompetenzordung gedeckt seien.“ Dennoch ist das Urteil nur eine leichte Ohrfeige für die Bundesregierung, aber ein Schritt in die richtige Richtung. Nicht der Ankauf der Staatsanleihen sei zu verurteilen, so das Gericht, sondern die Angemessenheit bzw. Verhältnismäßigkeit. Insgesamt stärkt das Urteil unsere Grundrechte und Souveränität und somit die Kernpositionen der AfD! #Bernhard

Die Europäische Zentralbank (EZB) muss jetzt nachträglich beweisen, dass ihre Maßnahmen verhältnismäßig sind. Das schafft mehr Transparenz und das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) beschränkt die Möglichkeit der EZB, Anleihekäufe unbegrenzt auszuweiten. Das kann nur positiv bewertet werden! 

Positiv auch: Mit dem Urteil hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) einem Urteil des Europäischen Gerichtshof (EUGH) widersprochen mit der Begründung, dass der EUGH und die Europäische Zentralbank gegen die Europäische Kompetenzordnung verstoßen haben. In Zukunft können nationale Verfassungsgerichte prüfen, ob es Kompetenzüberschreitungen europäischer Institutionen gibt, und das bedeutet eine Stärkung der Souveränität der Nationalstaaten. 

Dennoch hatten die Verfassungsbeschwerden nicht in allen Punkten Erfolg: Einer der Kritikpunkte war, dass das von der EZB 2015 aufgelegte Programm eine versteckte Staatsfinanzierung verschuldeter Euro-Staaten sei. 

https://jungefreiheit.de/wirtschaft/2020/ezb-anleihenkaeufe-teilweise-verfassungwidrig/

https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/bverfg-2bvr85915-ezb-anleihenkauf-eugh-geldpolitik-pspp-dialog-konfrontation/

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