Seehofer hat sich für sein Amt selbst disqualifiziert! Werden uns weiterhin gegen Verleumdungen wehren!

Published by Peter Hartmann on

In einem Interview mit der dpa im Jahr 2018 nannte Horst Seehofer die AfD „staatszersetzend“, und stellte den Wortlaut auf die Webseite des Innenministeriums. Dagegen haben wir geklagt, denn Politiker sind in ihrer Funktion als Minister zur Neutralität verpflichtet. Mit Erfolg! Die Richter des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) in Karlsruhe haben uns heute Recht gegeben. Durch die Veröffentlichung auf der Internetseite habe Seehofer auf Ressourcen seines Regierungsamts zurückgegriffen, und verstoße somit laut Gerichtsurteil gegen das Gebot staatlicher Neutralität. Damit werde auch das Recht der AfD auf gleichberechtigte Teilnahme am politischen Wettbewerb verletzt. Wir haben das Recht auf unserer Seite und werden es immer wieder nutzen, um uns gegen Diffamierungen zu schützen! Seehofer nimmt es offenbar mit seinen verfassungsgemäßen Pflichten nicht so genau! #Bernhard

„Die Zulässigkeit der Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung endet dort, wo Werbung für oder Einflussnahme gegen einzelne im politischen Wettbewerb stehende Parteien oder Personen beginnt“, so der scheidende Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle. Wir hatten schon einmal in einem ähnlichen Fall erfolgreich gegen die ehemalige Bildungsministerin Johanna Wanka (CDU) geklagt. Wanka hatte 2015 während der Flüchtlingskrise auf einen Demo-Aufruf unserer Partei unter dem Motto: „Rote Karte für Merkel!“ mit einer Pressemitteilung ihres Ministeriums reagiert. Darin stand: „Die Rote Karte sollte der AfD und nicht der Bundeskanzlerin gezeigt werden.“ Wenn etwas von einem Ministerium veröffentlicht wird, dann scheint es so, als ob die Diffamierung schon Teil des Staates ist. Und das ist völlig unakzeptabel!

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