Bundestag drückt Ermächtigungsgesetz durch

Published by Peter Hartmann on

Weitere Debatte und wissenschaftliche Vertiefung unerwünscht:

Am 18.11.2020 wurde, wie Sie wissen, im Bundestag über das 3. Bevölkerungsschutzgesetz abgestimmt und mehrheitlich abgenickt. Wir, die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag, haben vor Beginn der Debatte einen Geschäftsordnungsantrag eingebracht mit der Forderung, die umstrittene Reform des Infektionsschutzgesetzes im Bundestag zu verschieben. Der parlamentarische Geschäftsführer unserer Fraktion, Bernd Baumann, beantragte heute die Rücküberweisung des Antrags der Koalitionsfraktionen in die Ausschüsse. Wir kritisieren, dass die Koalition den Antrag in den Ausschüssen durchgepeitscht hat, ohne dass den Abgeordneten genügend Zeit zur Prüfung und Debatte geblieben ist. Ich wiederhole seine Worte: „Die heutige Gesetzesvorlage ist eine Ermächtigung der Regierung, wie es das seit geschichtlichen Zeiten nicht mehr gab“. Unser Antrag, Sie werden es ahnen, wurde von den anderen Fraktionen geschlossen abgelehnt. Wir als gewählte Vertreter des Deutschen Volkes haben die Pflicht, die Bevölkerung vor Schaden und das Grundgesetz zu bewahren. Deshalb haben wir mit „Nein“ gestimmt“.

Die Bundesregierung will diese größtenteils verfassungswidrigen Maßnahmen, die offiziell zur Eindämmung der Corona-Pandemie gelten und per Verordnung durchgesetzt wurden, jetzt durch weitere Änderungen des Infektionsschutzgesetzes legitimieren. Vertrauen ist jedoch eine der wichtigsten Grundlagen unserer Gesellschaft, aber durch die weitreichende Beschneidung von im Grundgesetz garantierten Grundrechten geht ein immer tieferer Riss durch unsere Gesellschaft. Die Menschen in diesem Land gehen deshalb, wie ich bereits heute schon berichtet habe, für ihre Grundrechte auf die Straße. Die geplanten Ergänzungen durch den neuen § 28a im Infektionsschutzgesetz öffnen dem willkürlichen Entzug der Grundrechte Tür und Tor. Unsere Freiheiten und Rechtsstaatlichkeit sind in Gefahr. 

Entscheidungen müssen in dieser Pandemiesituation getroffen werden, aber unter Einbeziehung von unabhängigen Experten. Mit unserem Antrag (Drucksache 19/22547) vom 16. September möchten wir erreichen, dass eine dauerhaft tätige und parlamentarisch bestätigte „Ständige Epidemiekommission (STEPKO) zur Erarbeitung klarer wissenschaftlich fundierter Kriterien bezüglich der Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite eingerichtet wird. Und die Debatten gehören in die Parlamente. Die Regierung ist verpflichtet, das Parlament zu involvieren. Unsere dringliche Forderung ist daher, das Mitspracherecht des Bundestages wieder herzustellen! Gesetzesänderungen von diesem Ausmaß braucht einen breiten demokratischen Diskurs, um das Vertrauen der Bürger dieses Landes wiederherzustellen! 

Um ich möchte Sie und Euch noch einmal aufrufen, dafür zu sorgen, dass die AfD bei der nächsten Bundestagswahl an Stimmen zulegt. Denn nur eine starke Opposition kann die dringend notwendigen Reformen in diesem Land durchführen!

Der Antrag der AfD-Fraktion:

https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/225/1922547.pdf