Keine deutschlandweite FFP2-Maskenpflicht – Gesundheitliche Schäden vorprogrammiert!
In der Corona-„Ordnungszelle“ Bayern herrscht bereits beim Einkaufen und in den öffentlichen Verkehrsmitteln eine FFP2-Maskenpflicht, bundesweit darf der Bürger immerhin noch alternativ auf sogenannte „OP-Masken“ ausweichen. Dabei weist sogar das Robert-Koch-Institut darauf hin, dass gerade ältere Menschen und welche, die einer vulnerablen Personengruppe angehören, z.B. Immunsupprimierte und Personen mit eingeschränkter Lungenfunktion, durch das Tragen einer FFP2-Maske besonderen gesundheitlichen Risiken ausgesetzt sind! FFP2-Masken besitzen somit insbesondere gesundheitliche Risiken für die, die wir eigentlich schützen wollen!
Das RKI empfiehlt daher, dass die Nutzung von FFP2-Masken durch die Allgemeinbevölkerung – insbesondere durch Personen, die zu einer Risikogruppe gehören grundsätzlich nur nach individueller Rücksprache durch den behandelnden Arzt erfolgen soll. Wie soll dies bei FFP2-Maskenpflicht für die Gesamtheit der betroffenen Bürger – wie in Bayern – gewährleistet werden? Und das RKI macht zudem klar: „Bei der Anwendung durch Laien ist ein Eigenschutz über den Effekt eines korrekt getragenen Mund-Nasen-Schutzes hinaus daher nicht zwangsläufig gegeben.“ Das Tragen von FFP2-Masken außerhalb des medizinischen Bereichs ist also überhaupt nicht zielführend! #bernhard
Im Arbeitsschutzgesetz ist aus diesem Grunde auch explizit vorgeschrieben, wie FFP2-Masken zu tragen sind: „Die durchgehende Tragedauer ist zudem bei gesunden Menschen begrenzt (in der Regel 75 Minuten mit folgender 30-minütiger Pause) um „die Belastung der Arbeitnehmer durch den erhöhten Atemwiderstand zu minimieren“. Und es geht weiter: „Bei Gesundheitspersonal sind Nebenwirkungen wie z.B Atembeschwerden oder Hautentzündungen im Gesicht infolge der dicht ansitzenden Masken beschrieben. Zu möglichen gesundheitlichen sowie ggf. auch langfristigen Auswirkungen von FFP2-Masken außerhalb des Gesundheitswesens z.B. durch Risikogruppen oder Kinder seien keine Studiendaten verfügbar!
In den Empfehlungen der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) und des Arbeitskreises „Covid-19“ des Ausschusses für Biologische Arbeitsstoffe (ABAS) werden FFP2-Masken daher ebenfalls nicht zur privaten Nutzung empfohlen! Nicht zuletzt wären gerade die besonders teuren FFp2-Masken eine finanzielle Mehrbelastung der jetzt schon stark gebeutelten und sozial benachteiligten Menschen in diesem Land. Daher: Auch in Zukunft keine deutschlandweite FFP2-Maskenpflicht wie in Bayern – das wäre unverantwortlich und gesundheitliche Schäden wären vorprogrammiert!