Apropos „Notbremse“: Wer bremst eigentlich die Kanzlerin?
Die bisherigen Kungelrunden mit den Ministerpräsidenten waren ihr nicht genug der Übergriffe, zwischenzeitlich wurde ihr sogar das zu lästig. Also kommt nun was kommen musste: Eine Verschärfung des „Infektionsschutzgesetzes“ inklusive weiterer massiver Grundrechtseinschränkungen für unsere Bürger.
Konkret bedeutet das: Ausgangssperren, Eingriffe in die Versammlungsfreiheit, deutschlandweite Schließungen des Einzelhandels, extreme Kontaktbeschränkungen und Eingriffe in den Föderalismus, sprich die Entscheidungsbefugnis der Bundesländer.
Bereits am 18.11.2020 wurde das Grundgesetz zu Grabe getragen. Die Abgeordneten der Regierungs- und Altparteien haben die Ermächtigungsgrundlage weitgehend unwidersprochen abgenickt. Das Parlament hat sich also de facto bereitwillig selbst entmächtigt. Es kann sich jeder selbst heraussuchen, wie er dieses Ungetüm nennt, ein Gesetzt das 24 mal den Begriff „ermächtigt“ verwendet.
Während man immer noch über die vermarktungsgerechte Namensgebung der nächsten Verbotsorgie nachdenkt; ob nun Pausenlockdown, Brücken-Lockdown, oder „diesmal-aber-ganz-sicher-Lockdown, geht der Föderalismus flöten und die Länderchefs werden überflüssig. Auch sie nicken im Großen und Ganzen (Abseits der üblichen Scheingefechte) diesen Übergriff ab.
Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages müssen – und sie könnten – sich erfolgreich gegen diese Untat stemmen, denn eine Entmachtung der Länder und die an einem Inzidenzwert ausgerichteten Verordnungen sind absolut unverhältnismäßig. De facto hat die Regierung aber ihre Mehrheiten leider Felsenfest stehen.