Wenn Verschwörungstheorien wahr werden!
Niemand hat die Absicht…“ eine implizite Impfpflicht einzuführen? Jegliche Kritik an den Grundrechtseinschränkungen wurde hämisch und lautstark unterdrückt. Menschen, die vor einem direkten oder indirekten Impfzwang warnten, wurden ausgelacht, als Spinner abgetan oder als „Verschwörungstheoretiker“ abgestempelt. Ministerpräsident Kretschmer hat vor genau einem Jahr noch gepoltert, es wäre „bösartig und absurd“, zu behaupten, dass Ungeimpfte ihre Grundrechte verlieren würden. Es seien „Verschwörungstheorien und Fake News“.
Ein Jahr später hat das Altparteienkartell im Bundestag nun die Zweiklassengesellschaft besiegelt. Grundrechte werden unterteilt in Geimpften-Rechte und Ungeimpften-Rechte. Es gibt keinen offiziellen Impfzwang, keiner will das Kind beim Namen nennen. Aber geimpfte dürfen ihre Grundrechte nun als Privilegien wahrnehmen, Ungeimpfte müssen weitere drastische Einschränkungen in ihre Rechte und Freiheiten hinnehmen.
Die einzig aussichtsreiche Chance, sich gegen die Anmaßungen und Übertreibungen des vierten „Bevölkerungsschutzgesetzes“ zu wehren, wäre ein Normenkontrollantrag gewesen. Diese Form der Klage ist ein sehr wichtiges und wirksames Oppositionsrecht. Alle Fraktionen haben unseren Antrag abgelehnt, selbst die Fake- und Service-Opposition der FDP hat kein Interesse an einer effektiven Gegenwehr.“
Die AfD ist und bleibt einziger Verteidiger unseres Grundgesetzes.