Recht haben und Recht bekommen sind nicht selten zweierlei. Vor allem wenn die Regierenden wie Söder auf ihre normative Macht des Faktischen setzten und darauf hoffen, dass ihr Durchgreifen mit dem autoritären Imperativ über den Umweg des Gewohnheitsrechts von der Gesellschaft und den Institutionen schleichend als Normalität anerkannt wird.
1,5 Jahre hat es nun gedauert, bis der Bayerische Verwaltungsgerichtshof endlich die Quittung servierte: Die beschwerlichen Corona-Maßnahmen der Bayerischen Staatsregierung im Frühjahr 2020 waren teils rechtswidrig! Söder verfolgte ein antifreiheitliches Rechtsverständnis, seine harten Ausgangssperren waren rechtswidrig und
juristisch vernichtend!
Söder hatte den Bürgern verboten das Haus zu verlassen,
wer keinen triftigen Grund hatte, musste mit empfindlichen Geldstrafen rechnen. Diese Maßnahme habe gegen das „Übermaßverbot“ verstoßen, da sie in ihrer Schärfe in keinem Verhältnis zu durch sie erreichten, positiven Effekten stand, so das Urteil.
Im März 2020 klagte ein Bürger gegen die harten Ausgangssperren. Erst jetzt wurde dem Kläger das Urteil zugestellt. Das Einsperren sei laut Paragraph 28 des IfSg. „keine notwendige Maßnahme“ gewesen. Durch seine Forderungen von immer mehr Härte, mehr „Vorsicht“ und mehr Einschränkungen, verfolgte er ein antifreiheitliches Rechtsverständnis. Dies führte zu fahrlässigem, grob unzulässigem Umgang mit den Grundrechten!
Er interpretierte das Infektionsschutzgesetz in rechtlich unzulässiger Weise und zweckentfremdete es. Es ist also eine schon lange überfällige Klatsche für Markus Söder.
Solch ein Regierungsgebaren ist eine Gefahr für den inneren Frieden. Söder darf keinesfalls zu noch höheren politischen Weihen gelangen, sondern sollte so schnell wie möglich vom Wähler abgestraft werden, damit er nicht noch weitere Schäden anrichten kann.
Die desaströse Coronapolitik der Bundesregierung sorgt in immer mehr Lebensbereichen für unverhältnismäßige Einschränkungen und nur die AfD stellt sich konsequent gegen diesen Irrsinn! Nicht nur in Bayern, sondern bundesweit muss die fatale Coronapolitik juristisch aufgearbeitet werden!
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