AfD beantragt Überprüfung der Stickoxid-Grenzwerte für Deutschland
In Deutschland aktuell gültiger Grenzwert: 40 μg/m³. Sollte dieser Grenzwert in Innenstädten als Grenzwert beibehalten werden – und die GroKo, FDP, Grüne und Linke wollen das so – dann wären Fahrverbote für bestimmte Diesel unausweichlich.
Die Fakten:
- Die Ergebnisse des Diesel- Untersuchungsausschusses des Deutschen Bundestags vom 30.06.2017 (Bundestagsdrucksache 18/12900) zeigen keinen Zusammenhang von bestehenden Grenzwerten und Erkrankungen. Dieser kommt unter der Überschrift „Sachverständigenanhörung Gesundheitliche Folgen“ zu dem Schluss, dass „in Deutschland keine toxikologisch bedenklichen NO2-Werte in öffentlich zugänglichen Bereichen bestehen“. Ferner gäbe es, laut Bericht, keine wissenschaftlich erwiesenen Zahlen dazu, wie viele Menschen aufgrund grenzwertüberschreitender NO2-Expositionen ursächlich erkrankt oder gar gestorben sind.
- Auf meine Anfrage im Plenum antwortet Barbara Hendricks (SPD), Umweltministerin a.D., dass sie den Zusammenhang zwischen Stickoxiden und Todesfällen in der Vergangenheit für unwahrscheinlich hält.
- In den sehr umweltsensiblen USA gilt ein 2,5-fach höherer Grenzwert als in Deutschland.
- Der NO2-Grenzwert für Arbeitsplätze in Industrie und Handwerk in Deutschland liegt bei 950 μg/m3, also dem 20zig-fachen von dem, was jetzt für Innenstädte gelten soll.
Basierend auf diesen Fakten, fordere ich eine Überprüfung des seit 2010 in Deutschland gültigen europäischen Stickstoffdioxid-Grenzwertes für Außenluft von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter (μg/m³) im Jahresdurchschnitt und habe einen entsprechenden Antrag gestern für den Arbeitskreis Umwelt der AfD-Bundestagsfraktion in das Plenum eingebracht.