AfD-Klage gegen ideologische Paritätsregelung in Thüringen erfolgreich!

Published by Peter Hartmann on

In Thüringen sah eine im Juli 2019 beschlossene ideologische Paritätsregelung der rot-rot-grünen Landesregierung eine Geschlechter-Quotierung vor. Das bedeutet, dass die Kandidatenlisten der Parteien bei Landtagswahlen abwechselnd mit Männern und Frauen besetzen werden müssen. Dagegen hat die #AfD geklagt, denn die zwingende paritätische Besetzung der Kandidatenlisten beschränkt Parteien in ihrer Freiheit, selbst über die Kandidaten für Landtagswahlen zu entscheiden. Das Thüringer Verfassungsgericht gab uns Recht und hat das Paritätsgesetz des Landes jetzt gekippt! #AfDwirkt! #Bernhard

Der Präsident des Thüringer Verfassungsgerichtshofes, Stefan Kaufmann, begründete die Entscheidung damit, dass das Thüringer Paritätsgesetz das Recht auf Freiheit und Gleichheit der Wahl sowie das Recht der politischen Parteien auf Betätigungsfreiheit, Programmfreiheit und Chancengleichheit beeinträchtige. 

Dieses Urteil hat Signalwirkung weit über Thüringen hinaus, und verweist SPD, Grüne und Linke in die Schranken, die in mehreren Bundesländern und auf Bundesebene versuchen, über eine Quotenregelung mehr Frauen in die Parlamente zu bringen. Auch in Brandenburg ist 2019 ein solches Gesetz beschlossen worden. 

Doch wie wir aus vergangenen Beispielen wissen, werden Entscheidungen, die dem linksgrünen Spektrum nicht passen, gerne angezweifelt. So fordert die Grünen-Fraktionsvorsitzende Katrin Göring-Eckhardt dennoch eine Kommission, die Vorschläge „für ein rechtssicheres Paritätsgesetz erarbeitet“ und plant einen entsprechenden Antrag im Bundestag, der die Einsetzung einer solchen Kommission vorsieht. Und das „Frauenministerium“ unter Franziska Giffey (SPD) will gar die Urteilsgründe der Thüringer Entscheidung analysieren lassen… 

https://www.rnd.de/politik/verfassungsrichter-kippen-paritatsgesetz-in-thuringen-BFJZRDMP45CSBDRBZCDBDDBCNA.html

Categories: Aktuelles

0 Comments

Schreiben Sie einen Kommentar