Asylchaos stoppen!

Published by MBernhard on

Asylrecht schützen

Mit dem Mut zu Deutschland das Asylchaos unter Kontrolle bringen!

Seit der Zeit unmittelbar nach dem Zweiten Weltkrieg hat unser Land keine solche Völkerwanderung mehr erlebt. Selbst die Bundesregierung gibt inzwischen zu, dass Deutschland in diesem Jahr mit mindestens 1500000 (1,5 Mio)  Zuwanderern rechnen muss.

In dieser Situation lassen Politiker und Parteien die Bürger allein. Von einer fairen Lastenverteilung und Solidarität zwischen den Mitgliedsländern der Europäischen Union kann keine Rede sein. Deutschland werden entgegen allen Absprachen und EU-Verträgen Sonderlasten aufgebürdet, die unser Land finanziell nicht tragen kann und die eine vernünftige Integrationspolitik unmöglich machen. Stattdessen werden Deutschland die Hände durch die Abschaffung nationaler Grenzkontrollen und durch EU-Konventionen gebunden, die niemals dazu gedacht waren, eine Masseneinwanderung zu regeln. Der Bundesregierung, sämtlichen im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien und einem großen Teil der Medien fehlt der Mut zur Wahrheit. Es fehlt die Bereitschaft zu klaren Worten und zum klaren Handeln. Sie alle stehen der Masseneinwanderung entweder hilflos gegenüber oder wollen diese sogar, um eigene Interessen und weltfremde Ideologien durchzusetzen. Verzweifelt versuchen sie von ihrem jahrelangen Versagen und dessen riesigen Kosten abzulenken. Wer friedlich seine Besorgnis wegen der Überforderung unseres Landes äußert und die Missstände beim Namen nennt, wird zum „Volksverhetzer“. Wer anderer Meinung ist als die Propagandisten einer längst absurden „Willkommenskultur“, soll ausgegrenzt werden. Für die Fehlentwicklung zahlen sollen aber natürlich alle Bürger.

Ganz bewusst werden das Asyl für politisch Verfolgte, die Not von Flüchtlingen aus Kriegsgebieten und die freiwillige Wanderung aus rein wirtschaftlichen Motiven vermengt. Die Einwanderung von Hunderttausenden in die Sozialsysteme, die gar keinen Anspruch auf politisches Asyl haben und keiner Kriegssituation ausgesetzt sind, wird unter der falschen Überschrift „Flüchtlinge“ verharmlost und verschleiert. Die rechtsstaatlich dringend gebotene AbschieMurkselbung von Personen, die hier nicht aufgenommen werden müssen, wird von staatlichen Stellen nach viel zu langen Verfahren nur noch im Ausnahmefall durchgeführt. Stattdessen sorgt der deutsche Sozialstaat dafür, dass Zuwanderer einen völlig falschen Eindruck vom angeblichen „Reichtum“ der Deutschen gewinnen und jede Menge Anreize haben, gerade in unser Land zu kommen.

Die AfD setzt in dieser Situation darauf, mit dem Mut zu Deutschland und der Bereitschaft zu klaren Worten die derzeit chaotisch verlaufende Masseneinwanderung unter Kontrolle zu bringen, den wirklich politisch Verfolgten und echten Flüchtlingen zu helfen und der deutschen Bevölkerung wieder Vertrauen in die Politik und den Rechtsstaat zu geben.

Die Asylpraxis verstößt gegen geltendes Recht und fördert den Missbrauch.

Das geltende Recht wird weder beachtet noch umgesetzt: Die Bundesländer schieben nur einen Bruchteil der Ausreisepflichtigen ab. Fast alle dieser Asylbewerber sind unter Missachtung geltenden EU-Rechts nach Deutschland gekommen.

Es gibt keine faire Lastenteilung innerhalb der EU.

Die Asylpolitik der Altparteien ist auf ganzer Linie gescheitert.

Um für die Aufnahme wirklich Schutzbedürftiger die nötigen Ressourcen bereitstellen und Akzeptanz in der Bevölkerung finden zu können, muss eine wirtschaftlich motivierte Zuwanderung unter Missbrauch des Asylrechts unterbunden werden. Das Asylrecht darf nicht Vorwand für ungerechtfertigte Einwanderung werden.

Asyl ist keine Lösung für Fachkräftemangel oder zur Kompensation des Bevölkerungsrückgangs.

1. Sofortige Sicherung der nationalen Grenzen
Wir fordern die unverzügliche Wiedereinführung der Kontrollen an deutschen Grenzen. Einreisewil- lige Asylantragsteller aus sicheren Dritt- oder Her- kunftsstaaten sind zurückzuweisen. Gleichzeitig ist die Visumpflicht für die Länder des West- balkans (Albanien, Bosnien und Herzegowina, Ma- zedonien, Montenegro, Serbien) wieder einzuführen. Eine grundsätzliche Erneuerung der gegenwärtig gemeinsamen europäischen Visapolitik ist anzustre- ben. Notfalls ist die Rückkehr zu einem nationalen System bei der Erteilung von Visa zu prüfen.

2. Ausweitung der sicheren Herkunftsstaaten

Die Liste der sicheren Herkunftsstaaten ist zu erwei- tern um alle Staaten, welche die Genfer Flüchtlingskonvention unterzeichnet haben, es sei denn, einer dieser Staaten macht sich offenkundig schwerster Menschenrechtsverletzungen schuldig. Alternativ ist sicherer Herkunftsstaat jeder Staat mit einer Anerkennungsquote von unter 2 % der eingereichten Asylanträge. Menschen aus solchen und anderen sicheren Herkunftsländern können einen Anspruch auf politisches Asyl nicht geltend machen.

3. Kürzung der jährlichen EU-Umlage

Alle Kosten für die Bewältigung der unberechtigten Einwanderung in Deutschland sind von den EU-Mitgliedstaaten zu erstatten, aus denen die Immigranten, entgegen allen aktuell noch gültigen EU-Vereinbarungen und Absprachen, eingereist sind. Sind diese Vorgänge nicht mehr aufzuklären, hat die EU Deutschland die zu Unrecht aufgebürdeten Kosten zu erstatten. Dazu rechnet Deutschland diese Forderungen mit seinen EU- Beiträgen auf.

4. Keine Asylanträge mehr in Deutschland

Zur Regelung einer Masseneinwanderung ist das Asylrecht im Grundgesetz weder gedacht noch geeignet. Es muss daher der veränderten Situation angepasst werden: Das Recht, in Deutschland selbst Asyl zu beantragen, ist aufzuheben. Asylanträge müssen vor Ort in unseren Botschaften in den Herkunftsländern, entweder in nationaler deutscher Zuständigkeit oder in dafür einzurich- tenden zentralen Auffangzentren unter Verwal- tung der EU oder des Flüchtlingshilfswerks der Vereinten Nationen (UNHCR), gestellt werden. Sollte dies in einem Land wegen Krieg, Bürgerkrieg oder aus anderen Gründen unmöglich sein, sind die entsprechenden Stellen im nächsterreichbaren Nachbarland aufzusuchen. Asylgesuche an unseren Grenzen werden abgewiesen und eine Einreise abgelehnt.

5. Sachstatt Geldleistungen

Als Sofortmaßnahme sind Leistungen für Asyl- bewerber ausschließlich   als Sachleistungen zu gewähren. Abgelehnte Asylbewerber erhalten dauerhaft nur Sachleistungen. Bargeld darf es erst nach Anerkennung des Asylantrages geben. Das gesamte übrige Anreizsystem, in Deutschland Asyl zu beantragen, ist umfassend abzubauen.

6. 48 Stunden Schnellverfahren

Solange die Voraussetzungen für die Asylbeantragung im Ausland noch nicht gegeben sind, müssen Asylanträge aus sicheren Herkunftsstaaten sowie Anträge von Antragstellern, die über sichere Drittstaaten eingereist sind, innerhalb von 48 Stunden beschieden werden. Des Weiteren müssen Asylanträge, die ohne urkundlichen Nachweis der Staatsangehörigkeit und Identität des Antragsstellers gestellt werden, als offensichtlich unbegründet oder unzulässig innerhalb derselben Frist abgelehnt werden.