Ausreisepflichtige Asylbewerber? Nicht in Berlin dank Linker Sozialsenatorin! 

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Polizisten haben keinen einfachen Job. Deshalb benötigen Sie politische Unterstützung und klare Weisungsbefugnisse. Sollte man meinen. Hier in Berlin zeigt sich jedoch, dass die Polizei dem Senat nichts wert ist! Denn es passiert genau das Gegenteil: So wurden fünf Polizisten wegen Hausfriedensbruch angezeigt, weil sie ihre Arbeit machten und angeordnete Abschiebungen von Asylbewerbern vollstrecken wollten. Ohne Durchsuchungsbeschluss für das Flüchtlingswohnheim.

Die für Flüchtlingsunterkünfte verantwortliche linke Senatorin Elke Breitenbach hatte jedoch die Leiter von Flüchtlingsheimen aufgefordert, Polizisten ohne Durchsuchungsbefehl zur Durchführung von Abschiebungen den Zutritt zu verweigern. Sie beruft sich dabei auf Artikel 13 im Grundgesetz, der die „Unverletzbarkeit der Wohnung“ zusichert.

Die für die Polizei zuständige Innenverwaltung sieht das aber anders und beruft sich auf Paragraph 58 im Aufenthaltsgesetz und kommt zu dem Schluss, dass Polizisten doch Flüchtlingsheime für Abschiebungen betreten dürfen. Aber statt den Polizisten den Rücken zu stärken und klare Anweisungen zu geben, macht die Innenverwaltung einen Rückzieher und gibt die Anweisung heraus, dass Polizisten derzeit gar nicht erst in Flüchtlingsheime gehen sollen.

Geisel meinte dazu als Begründung, dass er die Polizisten aufgrund der unklaren Rechtslage schützen möchte und dass er sich von der Gesetzesänderung diesen Freitag im Bundestag Klarheit erhoffe. Das ist eindeutig eine Bankrotterklärung des Rechtsstaates, wenn angeordnete Abschiebungen nicht vollzogen werden! Und ein Einknicken vor den Linken! Wir fordern, der Polizei den Rücken zu decken und den Rechtsstaat zu stärken!

 


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