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Wenn Meinungsfreiheit ihre Grenzen hat, dann ist es keine Meinungsfreiheit! 🔇
🍌 Thomas Haldenwang, Chef des „Regierungsschutzes“, erklärte in einem Zeitungsbeitrag, dass auch „unterhalb der strafrechtlichen Grenzen“ bestimmte „Meinungsäußerungen verfassungsschutzrechtlich von Belang sein“ könnten. Er fantasierte dabei, „zulässige Kritik“ könnte in „aggressive, systematische Delegitimierung staatlichen Handelns“ umschlagen. 🤐 Solche Argumentationen könnten direkt aus dem DDR-Staatssicherheits-Ministerium kommen. In der Schein-„Demokratie“ der Altparteien Read more…