Corona-Notstandsverordnungen: Blaupause für Klimafanatiker?
Dass die Corona-Pandemie einschneidende Maßnahmen verlangt, ist uns mittlerweile sicher allen bewusst. Die Ausbreitung des Virus einzudämmen und Menschenleben zu schützen ist oberstes Gebot. Daher gibt es auch kaum Kritik bei Ausgangsbeschränkungen, Kontaktverbot und Versammlungsverbot, obgleich es natürlich extreme Einschnitte in unsere Grundrechte sind. Wie der Rechtsprofessor
Dietrich Murswiek in „Tichyseinblick“ hervorhob, gab es seit Bestehen der Bundesrepublik Deutschland noch nie eine „derart weitgehende kollektive Einschränkung von Grundrechten“. Und er wirft die berechtigte Frage auf, ob all das mit dem Grundgesetz, die ja die individuelle Freiheit schützt, vereinbar sei.
Das müssen wir tatsächlich im Auge behalten! Blindes Vertrauen in die Regierung ist in dieser Notsituation genauso wenig angebracht wie zu anderen Zeiten. Es gilt, den Rechtsstatt vor einer Situation zu bewahren, der grenzenlose Einschränkungen zulässt. Denn sonst kann es sehr schnell bei anderen Krisen heißen: „Die gleichen Maßnahmen haben wir bei der Corona-Krise auch angewendet! Das müssen wir verhindern!
Wenn Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier weiterhin am Handy-Tracking festhält, und ausgerechnet die Grünen sich für eine Tracking-App aussprechen, dann ist das längst nicht mehr verhältnismäßig! Bürgerrechte, die über Jahrhunderte hart erkämpft wurden, werden von der Regierung teilweise zur Disposition gestellt. Zumal so ganz massiv in unsere Persönlichkeitsrechte eingegriffen wird. Man darf eins nicht vergessen: Die Einschränkung von Grundrechten in Corona-Zeiten kann sehr schnell als Blaupause für andere Krisenzeiten dienen, z.B für die Klimawandel-Kampagne. Denn so radikale Maßnahmen, wie sie Klima-Greta-Jünger fordern, ließen sich nach der Corona-Krise einfacher durchsetzen. Die Bürger hätten das ja dann alles schon mal erlebt!
Schon werden erste Stimmen laut, die genau das fordern: So Prof.Thomas Schomerus von der Uni Lüneburg auf dem Webportal Verfassungsblog. Er schreibt: „Beide, die Corona- wie die Klimakrise, bedürfen freiheitsbeschränkender Maßnahmen. Je früher und energischer diese festgelegt und umgesetzt werden, desto eher ist der überlebenswichtige Erfolg zu erwarten. Corona- und Klimaschutzmaßnahmen unterscheiden sich insoweit nicht prinzipiell, sondern nur auf der Zeitachse.“ Es kann niemand behaupten, nicht gewarnt worden zu sein!
Im vergangenen Jahr begingen wir 70 Jahre Grundgesetz – die beste Verfassung, die wir Deutschen je hatten. Doch wir müssen wachsam sein, denn es wird immer öfter bedroht. Daher ist es unser aller Aufgabe, das Grundgesetz gemeinsam zu schützen. Die AfD hat nicht zuletzt deshalb unsere „Gemeinsam für das Grundgesetz“-Kampagne ins Leben gerufen – denn diese Aufgabe nimmt uns niemand ab!
AfD-Kampagne „Gemeinsam für das Grundgesetz“:
https://www.gemeinsam-fuer-das-grundgesetz.de
Thomas Schumerus auf Verfassungsblog.de:
https://verfassungsblog.de/corona-und-klima-krise-als-chance/
Der Artikel von Prof. Dietrich Murswiek:
https://www.tichyseinblick.de/daili-es-sentials/raus-aus-dem-ausnahmezustand/
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