Es gibt nur eine richtige Antwort: Nein!
Wenn in der Drucksache zur Gesetzesänderung 11 mal das Verb “ermächtigt” steht und 11 mal von “Ermächtigung” die Rede ist, dann muss man das Kind auch beim Namen nennen: Es ist ein Ermächtigungsgesetz und kein Bevölkerungsschutzgesetz!
In Windeseile sollen Bundestag, Bundesrat und Bundespräsident historische Einschnitte in unsere Grundrechte und unsere Demokratie abnicken.
Das geplante Gesetz ist ein Schlag ins Gesicht der parlamentarischen Demokratie. Wir wehren uns gegen diese “neue Normalität”!