Gegen Impfpflicht durch die Hintertür! Klares Nein zum Immunitätsausweis!
Diesen Donnerstag soll im Bundestag das Thema „#Immunitätsausweis“ behandelt werden (Top 16: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2020/kw19-de-schutz-der-bevoelkerung-692656), schon am 14.05. soll neues Infektionsschutzgesetz verabschiedet, und am 15.05. soll es vom Bundesrat abgesegnet werden. Mit Blitzgeschwindigkeit soll hier u.a. die Einführung eines sogenannten Immunitätsausweises und damit eine Impfpflicht durch die Hintertür durchgepeitscht werden. Träger eines solchen Ausweises, der die Immunität gegenüber einer Krankheit z.B. durch Impfung nachweist, werden von Einschränkung ihrer Grundrechte ausgenommen. Das geht aus der von der Bundesregierung für CDU/CSU und SPD angefertigten „Formulierungshilfe“ für den Entwurf zu einer weiteren Änderung des Infektionsschutzgesetzes hervor. #AfD lehnt auch indirekten Zwang zu einer #Impfung ab! #Grundrechte gelten für alle Bürger! #Bernhard
Es scheint, dass die #Corona-Krise dazu dient, unsere Freiheiten immer mehr einzuschränken. Denn was oberflächlich betrachtet positiv klingt – Corona-Immunität – wird dazu benutzt, Bürger dieses Landes praktisch zu erpressen. Denn sie müssten sich einer Impfung unterziehen, um einen Ausweis zu erhalten und ihre Rechte wieder zu erlangen. Es geht mir dabei nicht generell gegen das Impfen gegen gefährliche Krankheiten, sondern gegen einen allgemeinen, indirekten Impfzwang durch den Staat. Und man muss differenzieren, denn es gibt auch medizinisch nicht sinnvolle Impfungen gegen permanent mutierende Viren, die wenig Effekt und ein hohes Risiko mit sich bringen. Ganz abgesehen von den Kosten.
Worum es mir geht: Was als Ausnahme bei „epidemiologischen Lagen“ dienen soll, kann sehr schnell ausgeweitet werden und Menschen den Zutritt zu Orten verwehren, wenn sie keine Impfung oder Immunität vorweisen können. Unsere Grundrechte dürfen auf keinen Fall davon abhängig gemacht werden! Jeder Bürger soll weiterhin frei entscheiden dürfen, ob er sich impfen lassen möchte. Was einen Corona-Impfstoff betrifft, wird es zudem mit großer Wahrscheinlichkeit noch lange dauern, selbst Spahn rechnet „mit Jahren“.
Und selbst Gesundheitsminister Spahn musste zugeben, dass noch keine wissenschaftlichen Beweise dafür vorliegen, dass wir uns nach einer Corona-Erkrankung nicht wieder anstecken können. Es sei alles eine „vorsorgliche Maßnahme“. Die Corona-Krise wird dafür genutzt, Angst zu verbreiten und auf dieser Angstwelle den Überwachungsstaat auszubauen!
Hintergrund: Ganz konkret geht es bei allem um eine Passage im Infektionsschutzgesetz § 28 (https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__28.html). Hier soll nach Absatz 1 Satz 3 u.a. folgende Passage eingefügt werden: „Soweit von individualbezogenen Maßnahmen abgesehen werden soll oder Ausnahmen allgemein vorgesehen werden, hat die betroffene Person durch eine Impf- oder Immunitätsdokumentation nach §22 oder ein ärztliches Zeugnis nachzuweisen, dass sie die bestimmte übertragbare Krankheit nicht oder nicht mehr übertragen kann.“
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