Rechtsmediziner: 40 Prozent der überprüften „minderjährigen Flüchtlinge“ machten falsche Altersangaben!
Etwa 40 % der selbsterklärten „minderjährigen unbegleiteten Flüchtlinge“ sind gar nicht minderjährig! Was schon lange offensichtlich war, haben jetzt Rechtsmediziner aus Münster im Auftrag von Gerichten und Jugendämtern bestätigt. Knapp 600 der sogenannten „Mufls“ wurden untersucht,und siehe da: Etwa 40 Prozent der waren nachweislich 18 Jahre alt oder sogar älter. Wer jünger als 18 Jahre ist, genießt einen besonderen Schutz-Status, und für sie gelten bei einem Asylantrag spezielle Regeln. Lügen lohnt sich also für den Antragssteller, aber auch für die Asylindustrie, die sich bei 5000-9000 Euro monatlichen Kosten pro minderjährigem Flüchtling an einem lukrativem Geschäftsfeld erfreut. Ich sage: Genauer hinschauen lohnt sich! Altersüberprüfung muss bei Antragsstellern ohne amtliche Dokumentation Standard sein! #Bernhard
Minderjährige unbegleitete Flüchtlinge fallen in Obhut der Jugendämter und werden somit nicht in Sammelunterkünften untergebracht sondern bei Verwandten oder Pflegefamilien und erhalten höhere Sozialleistungen. Noch viel wichtiger ist die Altersbestimmung jedoch für Strafprozesse, denn die Gerichte müssen wissen, ob das Jugend- oder das Erwachsenenstrafrecht angewendet werden soll. Unfassbar ist, dass es Kritik an diesen medizinischen Tests gibt, wie beispielsweise vom „Bundesverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge“. Ich finde, jeder, bei dessen Altersangaben Zweifel bestehen, sollte überprüft werden, denn was ist „unethisch oder unzulässig“ daran, der Wahrheit auf die Spur zu kommen?
Übrigens: Die Zahl könnte auch größer sein, aber da von den restlichen 60 Prozent der Nachweis nicht mit eindeutiger Sicherheit erfolgen konnte, sei der „Flüchtling“ im Zweifel als minderjährig eingestuft worden.
Vielleicht erinnern Sie sich noch an den Fall des Afghanen Hussein K., der die Studentin Maria L. in Freiburg ermordete? Dank des rechtsmedizinischen Gutachtens konnte festgestellt werden, dass er gelogen hatte und tatsächlich volljährig war. Somit konnte der Afghane zu lebenslanger Haft verurteilt werden.
Es geht neben dem juristischen Aspekt natürlich auch ums Geld, denn laut Focus liegen die von Bund und Kommunen zu tragenden Kosten für jeden Jugendlichen dabei bei rund 5000 Euro pro Monat, nach anderen Schätzungen in Hessen z.B. bei über 8000 Euro. Zur Verdeutlichung dieses Irrsinns: 2018 haben unsere Jugendämter laut „Focus“ rund 12.200 unbegleitete Jugendliche in Obhut genommen, 2017 seien es 22.500 gewesen, 2016 etwa 45.000.
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