SWR-Beitrag: Schusswaffen-Gebrauch gegen Corona-Sünder? Sind wir in der DDR 2.0?
Der Beitrag vom 10.03.2020 mit dem Titel „Was darf ich bei Quarantäne tun“ auf der offiziellen Webseite des SWR wurde mittlerweile gelöscht. Das wundert mich nicht. Aber das Internet vergisst nicht, daher ist es im Google-Cache noch zu finden (Link siehe unten). Was mich beunruhigt ist eher, wie solch ein Irrsinn überhaupt vom öffentlich-rechtlichen Fernsehsender produziert werden kann und ohne irgendwelche Folgen bleibt? Denn dort heißt es tatsächlich als Antwort auf die Frage: Was passiert, wenn ein Infizierter das Haus verlässt? „Gelingt dem Infizierten dennoch die Flucht, darf die zuständige Behörde diesen im Rahmen des Verwaltungszwangs mit Gewalt wieder in Gewahrsam nehmen und in Quarantäne unterbringen. Als letzte Möglichkeit dürfte sogar von der Schusswaffe Gebrauch gemacht werden, denn die Ansteckungsgefahr für eine Vielzahl von Personen wäre zu hoch, dass zur Verhinderung der weiteren Ausbreitung geboten sein kann, flüchtige Patienten unschädlich zu machen“. Das ist Panikmache sondergleichen, und das Wort „unschädlich machen „ erinnert mich sehr an den Schießbefehl in der DDR. Wie weit sind wir in dieser Gesellschaft, wenn solche Forderungen verbreitet werden? #Bernhard
Dieser Artikel war 6 Monate im Archiv, es interessiert sich niemand dafür. Erinnern Sie sich noch an Frauke Petry, die, etwas unglücklich formuliert, sich in einem Interview für die Verteidigung der deutschen Grenze aussprach und dabei forderte, „notfalls auch von der Schusswaffe Gebrauch machen. So steht es im Gesetz“. Es ging ein Aufschrei durch das Land, wobei nur von einem hypothetischen Fall gesprochen wurde. Aber wenn der SWR einen derartig gearteten Beitrag produziert, passiert gar nichts. Es wird – wie immer – mit zweierlei Maß gemessen in diesem Land!
https://www.wochenblick.at/deutscher-swr-quarantaenebrecher-erschiessen-unschaedlich-machen/
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