Heizungshammer vorerst gestoppt – Bundesverfassungsgericht gibt uns Recht!
Die Ampel-Koalition wollte den Heizungshammer im Schweinsgalopp vor der Sommerpause noch durch den Bundestag peitschen. Die Umfragewerte der AfD mit über 21% treiben der Regierung Schweißperlen auf die Stirn und man hatte es übereilig, das unbeliebte Thema vom Tisch zu bekommen.
Eine sachgerechte Debatte, die angemessene Informationsgewinnung und Einbringung von Änderungsanträgen ist in so einem überzogenen Überrumpelungs-Verfahren schlicht nicht möglich.
Das war selbst dem Bundesverfassungsgericht zu viel des Guten, es gibt uns in unserem Eilantrag recht und zeigt der Ampel die gelbe Karte:
„Dem Antragsgegner wird aufgeben, die zweite und dritte Lesung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung (…zum GEG…) nicht innerhalb der laufenden Sitzungswoche (27. Kalenderwoche) durchzuführen.“
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2023/bvg23-063.html
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